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Verbraucherschutz Internet Verein stellt erste StrafanträgeRichter am Amtsgericht Augsburg stellt am 25.11.2009 sämtliche Strafverfahren ein.Presse-Info 009
(Augsburg - 25.11.2009) - Verbraucherschutz Internet Verein. Das von mehreren Straftätern angestrengte und erwünschte Strafverfahren, welches sich u. a. gegen den Präsidenten des verbrauchernützlich tätigen Verbraucherschutz Internet Verein und eines weiteren absolut seriösen Wirtschaftsunternehmen richtete, wurde durch den zuständigen Richter am Amtsgericht Augsburg mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft am 25.11.2009 eingestellt. Es war auch nichts anderes zu erwarten, so der ehrenamtlich tätige Präsident Marco Born. Die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt. Eigenkosten entstanden keine, da der angeklagte Präsident des verbrauchernützlich tätigen Verbraucherschutz Vereins das Verteidigungsangebot von Rechtsanwälten im Vorfeld schon ablehnte. Ein als Zeuge geladener Mitarbeiter des Verbraucherschutz Vereins nahm zudem eine finanzielle Entschädigung aus der ohnehin leeren Staatskasse entgegen. Es bleibt nur zu vermuten, dass der Entschädigungsbetrag aufgrund seiner Höhe nicht sofort in Bar ausgezahlt werden konnte, sondern binnen 14 Tage aus der Staatskasse überwiesen wird. Der anscheinend und ursprünglich von einigen Straftätern aufgehetzte Pressevertreter der Augsburger Allgemeine Zeitung erkannte offensichtlich während der Verhandlung schnell, das alles nur ein großer "Bluff" war und verließ noch während der kurzen Verhandlung den Gerichtssaal. Im Kampf gegen diffamierende Berichte im Internet ist der Präsident des verbrauchernützlich tätigen Verbraucherschutz Internet Verein nun dazu übergegangen gegen solche Straftäter und Verfasser verleumderischer Berichte Strafantrag bei der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen. In einem Fall hat die Staatsanwaltschaft bereits erste Ermittlungen aufgenommen. Der Präsident des Verbraucherschutz Vereins fordert öffentlich dazu auf, sämtliche diffamierende Berichte und unbegründete Warnungen aller Art unverzüglich aus dem Internet zu entfernen. Diese öffentliche Aufforderung gilt selbstverständlich nicht nur für die ohnehin sehr unseriösen Webseiten und laienhaften, irreführenden (Verbraucherschutz)-Portale und Listen, sondern auch für den verantwortlichen Geschäftsführer Dr. Hans H. Hamer von Computer Bild und weitere Verantwortliche denen nun zusätzlich eine Abmahnung und Schadenersatzklage droht. Quelle: http://strafverfahren-amtsgericht-augsburg-eingestellt.verbraucherschutz-internet-verein.eu Veröffentlicht:http://www.inar.de/blog/webwelt/20091130/verbraucherschutz-internet-verein-stellt-erste-strafantraege.html Ergänzung zum Pressebericht vom 25.11.2009: Auf dubiosen, unseriösen und von Straftätern betriebenen Internet-Portalen wird u.a. behauptet oder völlig falsch dargestellt, dass aufgrund festgestellter strafbarer Handlungen oder wegen strafbarer Werbung eine Geldstrafe von 500 Euro verhängt worden sei, die angeblich bereits bezahlt wurden. Richtig ist, dass nach Auffassung des Richters weder eine strafbare Handlung noch eine strafbare Werbung vorliegt, vorlag oder zu erkennen war was letztendlich auch dazu führte, das die Verfahrenskosten der Staatskasse auferlegt wurden. Verbraucherschutz Internet Verein distanziert sich von solchen dubiosen, falschen Darstellungen, allen gefälschten Dokumenten und manipulierten anderslautende Presseberichte sowie sonstige in Umlauf gebrachten gefälschten Mitteilungen und insbesondere von allen unseriösen von Straftätern und ehemaligen Häftlingen betriebene Internet-Portale und verweisst auf den Pressebericht vom 25.11.2009. Verbraucherschutz Internet Verein empfiehlt jedem Verbraucher Besuche solcher dubiosen und unseriösen Internet-Portale zu meiden und auf keinen Fall dort persönliche Daten bekannt zu geben. Die kriminelle Energie solcher Betreiber und deren Anhänger scheint trotz Haftstrafen ungebremst. Tags/Schlagwörter: Verbraucherschutz Internet Verein, Augsburg, Amtsgericht, Strafverfahren, Marco Born, Christian Jürgen Saffer, Jan Philipp Wick, Maximilian Maher, Augsburger Allgemeine Zeitung, Computer Bild, Jörg Reinholz, Fastix, Arbeitskammer Osterreich, AK Arbeitskammer Steiermark, Dr. Peter Kiesswetter, Verbraucherzentrale Hamburg e.V., Edda CastellóAllgemeiner Hinweis: Tags/Schlagwörter sind ausschließlich für Suchmaschinen vorgesehen und relevant. Werden als Tags/Schlagwörter Personen namentlich genannt, so stehen solche ausdrücklich nicht in Bezug zu einzelnen Wörtern oder Wortgruppen, die in einem Pressebericht oder sonstigen Berichten erwähnt und veröffentlicht werden. Verbraucherschutz Internet Verein distanziert sich von allen gegenteiligen Ansichten, Meinungen oder Darstellungen.
ZDF und die Sendung WISO - vorsätzliche Falschberichterstattung - ein SkandalHaus der Literatur deckt Falschbericht auf - und wird dafür von den Verantwortlichen verklagtPresse-Info 008
Pressemitteilung von: Bund Deutscher Schriftsteller(openPR) - Wie erst jetzt bekannt wurde, ist beim
Landgericht Frankfurt eine Klage gegen das Haus der Literatur
(haus-der-literatur.de) anhängig. Die im Großen Hirschgraben ansässige
Literatureinrichtung hatte über Falschberichterstattung des ZDF und der
für die Recherche zuständigen Journalisten des sog. Autorenwerkes
berichtet („Wie das Autoren(werk) mit fingierten Reportagen das ZDF und
das ZDF die Zuschauer abkassiert“:
http://haus-der-literatur.de/newsextra/autorenwerk.htm#zdf). Es gilt als Novum, dass eine öffentlich-rechtliche
Anstalt wie das ZDF nicht die Beklagte eines Presserechtsstreits ist,
sondern auf der Seite der Kläger steht, indem sie vom gewünschten Erfolg
der Klage profitiert. SchlagwörterZDF Literatur haus-der-literatur Klage Falschberichterstattung Falschbericht Beklagte öffentlich-rechtlichen autorenwerk WiSo Publikum Literatureinrichtung Kenntnis Internet Berichtes Berichten Bericht Beitrag Aufdeckung Anstalten öffentlich-rechtlicheBundesministerium der Justiz:Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft: Verbraucherschutz verbessertPresse-Info 007
Am 4. August 2009 tritt das Gesetz zur Bekämpfung
unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes
bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Das Gesetz verbietet
Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre
Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht
mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können ab dem 4. August
2009 - anders als bisher - mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern
bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert. "Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher
wirksamer vor unerlaubter Telefonwerbung. Bürgerinnen und Bürger können
jetzt von den Verbesserungen im Verbraucherschutz durch das Gesetz zur
Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des
Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen profitieren.
Schwarzen Schafen in der Branche drohen empfindliche Sanktionen, wenn
sie Verbraucherinnen und Verbraucher mit unerwünschten Anrufen
behelligen und ein jeder kann sich besser gegen untergeschobene Verträge
wehren!" freut sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Telefonwerbung hatte sich in den letzten Jahren zu
einem großen Ärgernis entwickelt. Bürgerinnen und Bürger wurden mit
Werbeanrufen überhäuft und in vielen Fällen auch mit unseriösen Methoden
zu Verträgen überredet, die sie gar nicht haben wollten. Über die
bereits geltende Regelung, dass Telefonwerbung der Einwilligung der
Verbraucher bedarf, haben sich viele Firmen einfach hinweggesetzt. Ein besserer Schutz der Verbraucherinnen und
Verbraucher war geboten. Dieser wird nunmehr mit dem Gesetz zur
Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des
Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen erreicht. Im Einzelnen sieht das neue Gesetz folgende
Verbesserungen für die Verbraucher vor:
Beispiele: Ein unseriöses Unternehmen bietet im Internet die
Erstellung eines ganz persönlichen Horoskops an. Nur aus dem
Kleingedruckten ergibt sich, dass dafür bezahlt werden muss; die
Gestaltung der Webseite erweckt den gegenteiligen Eindruck. Eine
Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt nicht. Deshalb gibt der
Verbraucher auch ohne Bedenken seine persönlichen Daten (Name,
Anschrift, Geburtsdatum usw.) ein. Eine Woche später erhält er eine
Rechnung über 100 Euro. Erst jetzt wird ihm klar, einen
entgeltpflichtigen Vertrag geschlossen zu haben. oder Ein Verbraucher wird von seinem Telefonanbieter
angerufen und überredet, einen vermeintlich günstigeren Tarif mit einer
Laufzeit von einem Jahr zu vereinbaren. Weder während des Telefonats
noch später belehrt der Telefonanbieter den Verbraucher über sein
Widerrufsrecht und über die Verpflichtung, im Falle des Widerrufs für
bis dahin erbrachte Leistungen Wertersatz zahlen zu müssen. Der
Verbraucher nutzt sein Telefon wie gewohnt weiter, stellt aber erst
anhand der nächsten drei Monatsrechnungen fest, dass der vermeintlich
günstigere Tarif tatsächlich teurer ist. Nach der Neuregelung kann der
Verbraucher dann seine Vertragserklärung noch widerrufen.
Nähere Informationen zum Thema sind auf der
Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter
www.bmj.bund.de/cold-calling erhältlich.
Verbraucherschutz Internet Verein - Verleumdungen im Internet unzulässig.Polizei verhaftet J. R. aus Kassel. Ein fleißiger Schreiber diffamierender Berichte im Internet. Presse-Info 006
Augsburg. Seit Februar 2009 klärt Verbraucherschutz
Internet Verein die Verbraucher intensiv über die Machenschaften des
Herrn "Anonym" im Internet auf - Seite:
http://internet.fallen.tv. Bereits im März 2008 warnte in
einer Pressemitteilung die Verbraucherzentrale Berlin davor, dass
mitteilungsbedürftige Internetnutzer nicht alles ungestraft im Internet /
Verbraucherforen kommentieren dürfen.
Das
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Verbraucherschutz Europa |
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Verbraucherschutz Europa |
Augsburg. Wie bereits mehrfach berichtet wurde, hat Verbraucherschutz Internet Verein den täglich zunehmenden Diffamierungen (Verleumdungen) im Internet den Kampf angesagt. Der in Finnland ansässige Softwareentwickler Against Intuition Inc. aus Helsinki vermarktet seit einigen Wochen ein Programm mit dem Namen WOT „Web of Trust“. Weltweit können sich Internetnutzer bei diesem kleinen Programm anonym als Mitglied anmelden und dieses Programm als sog. Add-On (Hinzufügen) herunterladen. Bei den gängigen Internetbrowsern wie Firefox oder Internet Explorer läuft dann dieses Programm nebenher und prüft alle aufgerufenen Seiten, ob Negativmerkmale anderer Internetnutzer vorliegen. Wenn dies der Fall ist, warnt dieses Programm den Internetnutzer und zeigt ihm die aufgerufene Seite erst einmal nicht an. Stattdessen öffnet sich eine Seite mit der Aufschrift: „Vor dieser Webseite wird gewarnt“ oder ähnliche Aufschriften“. Die Gründer des Unternehmens Timo Ala-Kleemola und Sami Tolvanen haben es von der Grundidee nur gut gemeint, denn WOT (Web of Trust) soll den Internetnutzer vor Webseiten mit schlechtem Ruf warnen. Auf diese Weise soll dem Internetnutzer eine Menge Ärger erspart werden. Die Softwareentwickler haben wahrscheinlich noch nicht darüber nachgedacht, dass ein solches Programm auch ein „Willkommens-Geschenk“ der Abzocker, Betrüger und sonstigen kriminellen Banden und Vereinigungen ist, die aktiv speziell seriöse Verbraucherschutzseiten diffamieren. So war es sehr leicht heraus zu finden, dass kriminelle Subjekte wiederum viele weitere Personen verführten, die dann das Internet als rechtsfreien Raum betrachteten. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch auf den Internetseiten: http://gemeinnuetziger.verbraucherschutz-internet-verein.de/ . So wurden zahlreiche Aufrufe gestartet, sich bei dem Programm WOT anzumelden um seriöse Verbraucherschutzseiten negativ zu bewerten und so stark zu diffamieren, dass alle Verbraucherschutzseiten von Verbraucherschutz Internet Verein nicht mehr aufgerufen werden können, stattdessen öffnet sich eine Warnseite von WOT. Christian Jürgen Saffer, stellvertretender Vorstand von Verbraucherschutz Internet Verein ist empört darüber, dass unbekannte kriminelle Subjekte und deren Anhänger (Mitglieder) die Möglichkeit haben durch das Programm WOT seriöse Seiten und ganze Verbraucherschutz-Portale, die dem Schutz und der Sicherheit der Verbraucher dienen, förmlich sperren zu lassen. Somit wird den Abzockern wieder Tür und Tor geöffnet. Es kann nicht angehen, dass z.B. eine Internetseite einer Verbraucherzentrale oder eines europäischen Verbrauchschutzvereins oder sonstigen seriösen Einrichtungen, die vor Abzockern, Internet-Betrüger und kriminellen Vereinigungen den Verbraucher täglich warnen, ein leicht zu bedienendes Werkzeug in die Hand gegen wird, und das solche „Warnungen“ von Verbraucherschützern nicht mehr angezeigt werden oder für den Verbraucher nur noch sehr schwer zugänglich sind. Der Aufforderung alle Verbraucherschutzseiten des Idealvereins von allen Einträgen zu befreien und die User zu löschen und zu sperren, kam der Softwareentwickler Against Intuition Inc. bislang noch nicht nach. Die für Verbraucherschutz Internet Verein tätigen Rechtsanwälte in Finnland haben daraufhin das Unternehmen abgemahnt. Im weiteren Vorgehen wird derzeit u.a. geprüft, ob Against Intuition Inc. für die Ermittlung der Anschriften, die sich auf den Sperrseiten befindlichen anonymen „Nicks“, die IP Anmeldeadressen an die Staatsanwaltschaft übergeben muss um heraus zu finden, welche Gauner und kriminelle Subjekte sich hinter den zahlreichen Negativbewertungen verstecken und damit gezielt seriöse Verbraucherschutzseiten diffamieren. Verbraucherschutz Internet Verein kann aus vorgenannten Gründen das Programm WOT dem Internetnutzer noch nicht empfehlen. Erschienen am 09.04.2009: http://wot-against-intuition-inc-abgemahnt.verbraucherschutz-internet-verein.eu
Ergänzend: Spiegel Online und COMPUTERWOCHE
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Presse-Information: |
Presse-Info 003
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Verbraucherschutz Europa |
Augsburg. Auf Antrag von Verbraucherschutz Internet Verein hat das Landgericht Krefeld in einem Eilverfahren eine weitere einstweilige Verfügung erlassen, gegen einen Verfasser der sich für zahlreiche diffamierende Beiträge im Internet und Internet-Foren zu verantworten hat. Der Richter am Landgericht Krefeld hat sich davon überzeugt, das niemand das Recht hat, verbrauchernützlich tätige Idealvereine wie Verbraucherschutz Internet Verein, deren Vorstände und Mitarbeiter öffentlich zu diffamieren. Das Landgericht Krefeld erkannte mit dieser Entscheidung an, dass es rechtswidrig sei, einen Verbraucherschutzverein, der sich berechtigt als verbrauchernützlich bezeichnet zu diffamieren. Marco Born, Vorstand von Verbraucherschutz Internet Verein sieht in solchen Verleumdungen einen „verbrecherischen Akt“. Verbraucherschutz Internet Verein warnt die Verbraucher auf der Seite: http://internet.fallen.tv vor solchen dubiosen Machenschaften eines Herrn „Anonym“ oder einer Frau „Unbekannt“. Oft täuscht man sich, wenn Internetnutzer glauben, dass sie wirklich „anonym“ bleiben. Dem Verfasser solcher diffamierenden Beiträge gegen den Idealverein Verbraucherschutz Internet Verein drohen empfindliche Strafen. Sollten die Diffamierungen öffentlich aufrecht erhalten werden, so droht dem Verfasser eine Ordnungsstrafe in Höhe von 250.000 Euro ersatzweise Ordnungshaft. Es ist davon auszugehen, dass auch weitere Verfasser, die einen Idealverein wie Verbraucherschutz Internet Verein fälschlicherweise derart bezichtigen, die ganze Härte der Gesetze kennenlernen werden. Erschienen am 09.04.2009: http://landgericht-krefeld-erlaesst-einstweilige.verbraucherschutz-internet-verein.eu
Ergänzend: COMPUTERWOCHE
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Presse-Information: |
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Verbraucherschutz Europa |
Augsburg. Verbraucherschutz im Internet heißt, dem
Verbraucher mit Informationen, Rat und Hilfe aktiv zur Seite zu stehen.
Neben den Verbraucherzentralen in Deutschland, den
Konsumentenschutzeinrichtungen in Österreich und in der Schweiz gehört
Verbraucherschutz Internet Verein mit bis zu 10.000 Seitenaufrufen pro
Tag zu den führenden Verbraucherschutz Portalen im Internet und in
Europa. Als gemeinnütziger Verbraucherschutz Verein nahm der Idealverein
am 31.03.2008 seine Arbeit auf und zeigte den Internetabzockern zunächst
im Bereich Heimarbeit, Nebenjob, Geld verdienen und Minijob die rote
Karte. Hunderte von Domains deren Internetseiten mit bombastischen
„Worthülsen“ und traumhaften Verdienstversprechen gefüllt waren, wurden
unter die Lupe genommen. Auf den Hauptseiten und Unterseiten des Vereins
unter der Adresse:
www.verbraucherschutz-europa.eu finden Sie heute hunderte von
Domains und Firmen aufgelistet die dem Verbraucher kostenlos Auskunft
darüber erteilen was auf den Internetseiten meist verschweigen wird.
Eine spezielle Auflistung von Domains gibt nicht nur Aufklärung und
Information, sondern auch den dazu gehörigen Rat. Allgemeine
Informationen über unseriöse Jobangebote, allgemeine Aufklärung über
unlautere Geschäftspraktiken, Schneeballsystemen, Kettenbriefen und
Pyramidensysteme sollen den Verbraucher im Vorfeld vor Abzocke schützen.
Im Februar/März 2009 wurde das kostenlose Informations- und Hilfeangebot
von Verbraucherschutz Internet Verein noch erweitert. Auf den
Internetseiten
www.akte-abzocker.tv erhält der Verbraucher alle nötigen aktuelle
Informationen über Abo-Fallen im Internet. Auf der Sonderseite:
www.verbraucherschutz-im-internet.eu präsentiert sich eine Auswahl
von Videos die dem Verbraucher kostenlosen Rat nach einer Abzocke und
eine erste Hilfe bieten soll. Ein Clip der Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg und weitere Videos, die auf dem Portal You Tube
veröffentlicht wurden, zeigen sowohl eine Schnellinfo bis hin zum
Beruhigungsvideo. Marco Born, Vorstand des Vereins ist stolz auf das
Ergebnis ehrenamtlicher harter Arbeit, die in einem Jahr geleistet
wurde, denn heute ist Verbraucherschutz Internet Verein soweit, dass der
größte Teil aller fragwürdigen und unseriösen Internetangebote auf dem
deutschsprachigen europäischen Gebiet durch Informationen, Aufklärungen
und Ratschläge abgedeckt werden. Zum Schutz und zur Sicherheit der
Verbraucher / Konsumenten in Europa.
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Presse-Information: |
Presse-Info 001
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Verbraucherschutz |
Augsburg. Über das Bewertungsprogramm WOT (Web of Trust), das einige Internetnutzer zur Diffamierung seriöser Seiten benutzen, hatte ein Minderjähriger über den Idealverein Verbraucherschutz Internet Verein diffamierende Äußerungen verbreitet. Dies hat der Idealverein zum Anlass genommen, auch Minderjährige durch einen Rechtsanwalt abmahnen zu lassen. Die Eltern des Minderjährigen waren jedoch kooperativ und haben den Beitrag löschen lassen und eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. Mit den Eltern ist der Idealverein der Ansicht, dass auch Minderjährige die Einsicht haben müssen, dass man niemanden im Internet beleidigen und diffamieren darf. Eltern sollen und müssen mehr darauf achten, was ihre Kinder im Internet so veranstalten und durch wen sie sich "verführen" lassen, das Internet als rechtsfreien Raum zu betrachten. Verbraucherschutz Internet Verein wird zusammen mit ihren Rechtsanwälten beraten, ob sie die Sache auf sich beruhen lassen oder ob die Gerichte entscheiden sollen, ob Jugendliche die Einsicht haben müssen, was im Internet rechtswidrig ist oder nicht. Schließlich hat Verbraucherschutz Internet Verein erhebliche Beträge für die notwendige Abmahnung des Jugendlichen aufgewandt. Erschienen am 08.04.2009: http://erfolgreich-gegen-diffamierungen.verbraucherschutz-internet-verein.eu
Ergänzend: Verbraucherzentrale Berlin
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