+++Richter am Amtsgericht Augsburg stellt am 25.11.2009 sämtliche Strafverfahren ein+++ZDF und die Sendung WISO - ein Skandal+++Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung+++Polizei verhaftet J. R. aus Kassel. Ein fleißiger Schreiber diffamierender Berichte im Internet+++Amtsgericht Krefeld erlässt weitere einstweilige Verfügung gegen einen Schreiber diffamierender Beiträge.+++Verbraucherschutz Internet Verein mahnt den finnischen Softwareentwickler Against Intuition Inc. (WOT - Web of Trust) ab+++Verbraucherschutz Internet Verein: Landgericht Krefeld erlaesst einstweilige Verfügung wegen diffamierender Beiträge im Internet+++Verbraucherschutz im Internet: Rat und Hilfe bei Abzocke - auf höchstem Niveau+++Verbraucherschutz Internet Verein wehrt sich erfolgreich gegen Diffamierungen+++
 

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Verbraucherschutz Internet Verein stellt erste Strafanträge

Richter am Amtsgericht Augsburg stellt am 25.11.2009 sämtliche Strafverfahren ein.

Presse-Info 009 

Verbraucherschutz Internet Verein - Rat und Hilfe bei Abzocke - auf höchstem Niveau

Verbraucherschutz in Europa

(Augsburg - 25.11.2009) - Verbraucherschutz Internet Verein. Das von mehreren Straftätern angestrengte und erwünschte Strafverfahren, welches sich u. a. gegen den Präsidenten des verbrauchernützlich tätigen Verbraucherschutz Internet Verein und eines weiteren absolut seriösen Wirtschaftsunternehmen richtete, wurde durch den zuständigen Richter am Amtsgericht Augsburg mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft am 25.11.2009 eingestellt. Es war auch nichts anderes zu erwarten, so der ehrenamtlich tätige Präsident Marco Born.

Die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt. Eigenkosten entstanden keine, da der angeklagte Präsident des verbrauchernützlich tätigen Verbraucherschutz Vereins das Verteidigungsangebot von Rechtsanwälten im Vorfeld schon ablehnte. Ein als Zeuge geladener Mitarbeiter des Verbraucherschutz Vereins nahm zudem eine finanzielle Entschädigung aus der ohnehin leeren Staatskasse entgegen. Es bleibt nur zu vermuten, dass der Entschädigungsbetrag aufgrund seiner Höhe nicht sofort in Bar ausgezahlt werden konnte, sondern binnen 14 Tage aus der Staatskasse überwiesen wird.

Der anscheinend und ursprünglich von einigen Straftätern aufgehetzte Pressevertreter der Augsburger Allgemeine Zeitung erkannte offensichtlich während der Verhandlung schnell, das alles nur ein großer "Bluff" war und verließ noch während der kurzen Verhandlung den Gerichtssaal.

Im Kampf gegen diffamierende Berichte im Internet ist der Präsident des verbrauchernützlich tätigen Verbraucherschutz Internet Verein nun dazu übergegangen gegen solche Straftäter und Verfasser verleumderischer Berichte Strafantrag bei der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen. In einem Fall hat die Staatsanwaltschaft bereits erste Ermittlungen aufgenommen.

Der Präsident des Verbraucherschutz Vereins fordert öffentlich dazu auf, sämtliche diffamierende Berichte und unbegründete Warnungen aller Art unverzüglich aus dem Internet zu entfernen. Diese öffentliche Aufforderung gilt selbstverständlich nicht nur für die ohnehin sehr unseriösen Webseiten und laienhaften, irreführenden (Verbraucherschutz)-Portale und Listen, sondern auch für den verantwortlichen Geschäftsführer Dr. Hans H. Hamer von Computer Bild und weitere Verantwortliche denen nun zusätzlich eine Abmahnung und Schadenersatzklage droht.

Quelle: http://strafverfahren-amtsgericht-augsburg-eingestellt.verbraucherschutz-internet-verein.eu

Veröffentlicht:http://www.inar.de/blog/webwelt/20091130/verbraucherschutz-internet-verein-stellt-erste-strafantraege.html

Ergänzung zum Pressebericht vom 25.11.2009: Auf dubiosen, unseriösen und von Straftätern betriebenen Internet-Portalen wird u.a. behauptet oder völlig falsch dargestellt, dass aufgrund festgestellter strafbarer Handlungen oder wegen strafbarer Werbung eine Geldstrafe von 500 Euro verhängt worden sei, die angeblich bereits bezahlt wurden. Richtig ist, dass nach Auffassung des Richters weder eine strafbare Handlung noch eine strafbare Werbung vorliegt, vorlag oder zu erkennen war was letztendlich auch dazu führte, das die Verfahrenskosten der Staatskasse auferlegt wurden. Verbraucherschutz Internet Verein distanziert sich von solchen dubiosen, falschen Darstellungen, allen gefälschten Dokumenten und manipulierten anderslautende Presseberichte sowie sonstige in Umlauf gebrachten gefälschten Mitteilungen und insbesondere von allen unseriösen von Straftätern und ehemaligen Häftlingen betriebene Internet-Portale und verweisst auf den Pressebericht vom 25.11.2009.

Verbraucherschutz Internet Verein empfiehlt jedem Verbraucher Besuche solcher dubiosen und unseriösen Internet-Portale zu meiden und auf keinen Fall dort persönliche Daten bekannt zu geben. Die kriminelle Energie solcher Betreiber und deren Anhänger scheint trotz Haftstrafen ungebremst.

Tags/Schlagwörter: Verbraucherschutz Internet Verein, Augsburg, Amtsgericht, Strafverfahren, Marco Born, Christian Jürgen Saffer, Jan Philipp Wick, Maximilian Maher, Augsburger Allgemeine Zeitung, Computer Bild, Jörg Reinholz, Fastix, Arbeitskammer Osterreich, AK Arbeitskammer Steiermark, Dr. Peter Kiesswetter, Verbraucherzentrale Hamburg e.V., Edda Castelló

Allgemeiner Hinweis: Tags/Schlagwörter sind ausschließlich für Suchmaschinen vorgesehen und relevant. Werden als Tags/Schlagwörter Personen namentlich genannt, so stehen solche ausdrücklich nicht in Bezug zu einzelnen Wörtern oder Wortgruppen, die in einem Pressebericht oder sonstigen Berichten erwähnt und veröffentlicht werden. Verbraucherschutz Internet Verein distanziert sich von allen gegenteiligen Ansichten, Meinungen oder Darstellungen.

 

ZDF und die Sendung WISO - vorsätzliche Falschberichterstattung - ein Skandal

Haus der Literatur deckt Falschbericht auf - und wird dafür von den Verantwortlichen verklagt

Presse-Info 008 

Verbraucherschutz Internet Verein - Rat und Hilfe bei Abzocke - auf höchstem Niveau

Verbraucherschutz in Europa

Pressemitteilung von: Bund Deutscher Schriftsteller

(openPR) - Wie erst jetzt bekannt wurde, ist beim Landgericht Frankfurt eine Klage gegen das Haus der Literatur (haus-der-literatur.de) anhängig. Die im Großen Hirschgraben ansässige Literatureinrichtung hatte über Falschberichterstattung des ZDF und der für die Recherche zuständigen Journalisten des sog. Autorenwerkes berichtet („Wie das Autoren(werk) mit fingierten Reportagen das ZDF und das ZDF die Zuschauer abkassiert“: http://haus-der-literatur.de/newsextra/autorenwerk.htm#zdf).

Der Bericht deckte auf, dass ein Beitrag bei WiSo in Kenntnis der Tatsachen dennoch falsche Behauptungen über einen Buchverlag enthielt, um einen Skandal künstlich herzustellen und das Publikum mit einer Ente zu bedienen. Die klageführende Kapitalgesellschaft „Autorenwerk“ will nun nicht hinnehmen, dass sie für den Falschbericht öffentlich verantwortlich gemacht wird und klagt auf Löschung des Berichtes auf www.haus-der-literatur.de. Fachkreise nehmen an, dass die Klage vom ZDF initiiert und finanziell abgesichert ist, denn in der anhaltenden Diskussion um die Privilegierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten ist ein Bericht über absichtliche Falschberichterstattung des ZDF und die Weigerung des ZDF, diesen Falschbericht zu löschen, von möglicher Relevanz. Die Leiter der privaten Sender haben den Fall, wie das Haus der Literatur mitteilt, bereits „mit Interesse“ zur Kenntnis und vorläufig zu den Akten genommen.

Es gilt als Novum, dass eine öffentlich-rechtliche Anstalt wie das ZDF nicht die Beklagte eines Presserechtsstreits ist, sondern auf der Seite der Kläger steht, indem sie vom gewünschten Erfolg der Klage profitiert.

Die Beklagte, das Haus der Literatur, ließ auf Nachfrage wissen: „Die Angaben unseres Berichtes über WiSo und das ZDF sind wahr und nachgewiesen. Das Presserecht gibt nicht her, sachlich richtige Mitteilungen über unsaubere Praktiken zu unterdrücken, auch wenn das ZDF das gewiss gerne vertuscht hätte. Es wäre zur Aufdeckung der Vorgänge wohl nicht gekommen, wenn das ZDF den Beitrag, der dem Publikum erfundene Dinge vorgaukelt, zurückgezogen oder wenigstens nachträglich aus dem Internet genommen hätte.“ Im Übrigen passe diese Art, mit den Gebührengeldern der Bevölkerung umzugehen, auch zu den neueren Berichten über undurchsichtige Verkaufspraktiken, über die Klagen Hunderter Käufer von ZDF-WiSo-Steuersoftware bekannt geworden sind, so die beklagte Frankfurter Literatureinrichtung.

„Was unsere Aufdeckung vorsätzlicher Falschberichterstattung beim ZDF angeht,“ so das Haus der Literatur, „werden wir die Freiheit der Presse zur Not durch Instanzen verteidigen und laufend im Internet darüber berichten. Die gesetzlichen Gremien, die für die öffentlich-rechtlichen Anstalten zuständig sind, darunter Ministerpräsident Kurt Beck, haben wir bereits von dem skandalösen Vorgang informiert.“

Bund Deutscher Schriftsteller BDS e.V.
Römerstr. 2
63128 Dietzenbach

Tel. 06074-47566
Fax 06074-47540
Email:
www.bund-deutscher-schriftsteller.de

Der Bund deutscher Schriftsteller e.V. ist ein 1997 gegründeter Verein, der den Zweck verfolgt, neue Autoren, die einen Verlag suchen, umfassend zu beraten.

Der Verein für neue Autoren bietet kostenlose Beratung und Hilfe in allen Fragen des Publizierens.

Schlagwörter

ZDF Literatur haus-der-literatur Klage Falschberichterstattung Falschbericht Beklagte öffentlich-rechtlichen autorenwerk WiSo Publikum Literatureinrichtung Kenntnis Internet Berichtes Berichten Bericht Beitrag Aufdeckung Anstalten öffentlich-rechtliche

Quelle: http://www.openpr.de/news/212985/Haus-der-Literatur-deckt-Falschbericht-auf-und-wird-dafuer-von-den-Verantwortlichen-verklagt.html

Bundesministerium der Justiz:

Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft: Verbraucherschutz verbessert

Presse-Info 007 

Verbraucherschutz Internet Verein - Rat und Hilfe bei Abzocke - auf höchstem Niveau

Verbraucherschutz in Europa

Am 4. August 2009 tritt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können ab dem 4. August 2009 - anders als bisher - mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert.

"Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher wirksamer vor unerlaubter Telefonwerbung. Bürgerinnen und Bürger können jetzt von den Verbesserungen im Verbraucherschutz durch das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen profitieren. Schwarzen Schafen in der Branche drohen empfindliche Sanktionen, wenn sie Verbraucherinnen und Verbraucher mit unerwünschten Anrufen behelligen und ein jeder kann sich besser gegen untergeschobene Verträge wehren!" freut sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Telefonwerbung hatte sich in den letzten Jahren zu einem großen Ärgernis entwickelt. Bürgerinnen und Bürger wurden mit Werbeanrufen überhäuft und in vielen Fällen auch mit unseriösen Methoden zu Verträgen überredet, die sie gar nicht haben wollten. Über die bereits geltende Regelung, dass Telefonwerbung der Einwilligung der Verbraucher bedarf, haben sich viele Firmen einfach hinweggesetzt.

Ein besserer Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher war geboten. Dieser wird nunmehr mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen erreicht.

Im Einzelnen sieht das neue Gesetz folgende Verbesserungen für die Verbraucher vor:

  • Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern können künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. So wird verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.
  • Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden bislang nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Dies wird nun durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden so wie es heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die Verbraucher am Telefon abgeschlossen haben. In diesen Bereichen kommt es besonders zu unerlaubter Telefonwerbung, um Verbraucher zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Bislang gibt es hier kein Widerrufsrecht (§ 312d Absatz 4 Nummer 3 und 4 BGB). Diese Ausnahmen werden beseitigt. Es kommt für das Widerrufsrecht nicht darauf an, ob der Werbeanruf unerlaubt war. Die Vorschrift ermöglicht einen Widerruf, aus welchen Gründen auch immer.

    Wenn der Verbraucher den Vertrag fristgerecht widerrufen hat, braucht er ihn nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles - zwei Wochen oder einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform (etwa als E-Mail oder per Telefax) erhalten hat. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist regelmäßig einen Monat.
  • Der Schutz vor untergeschobenen Verträgen, einschließlich der so genannten Kostenfallen im Internet, wird verbessert:
  • Wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht in Textform belehrt wurde, kann er Verträge über Dienstleistungen, die er am Telefon oder im Internet abgeschlossen hat, künftig widerrufen. Bislang gibt es in solchen Fällen kein Widerrufsrecht mehr, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen oder der Verbraucher die Ausführung selbst veranlasst hat. Unseriöse Unternehmer haben diese Regelung gezielt ausgenutzt, um Verbrauchern am Telefon oder im Internet Verträge unterzuschieben. Diesem Verhalten entzieht das Gesetz die Grundlage. Widerruft der Verbraucher einen solchen Vertrag, muss er die bis dahin vom Unternehmer erbrachte Leistung nur dann bezahlen, wenn er vor Vertragsschluss auf diese Pflicht hingewiesen worden ist und er dennoch zugestimmt hat, dass die Leistung vor Ende der Widerrufsfrist erbracht wird. Das Unterschieben von Verträgen wird damit wirtschaftlich uninteressant, weil Unternehmen auf eigenes Risiko leisten.

Beispiele:

Ein unseriöses Unternehmen bietet im Internet die Erstellung eines ganz persönlichen Horoskops an. Nur aus dem Kleingedruckten ergibt sich, dass dafür bezahlt werden muss; die Gestaltung der Webseite erweckt den gegenteiligen Eindruck. Eine Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt nicht. Deshalb gibt der Verbraucher auch ohne Bedenken seine persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum usw.) ein. Eine Woche später erhält er eine Rechnung über 100 Euro. Erst jetzt wird ihm klar, einen entgeltpflichtigen Vertrag geschlossen zu haben.
Künftig kann der Verbraucher seine Vertragserklärung noch solange widerrufen, wie er nicht vollständig bezahlt hat. Wenn ihn das Unternehmen vor Abgabe seiner Erklärung nicht darauf hingewiesen hat, dass er bei einem Widerruf für die bis dahin erbrachte Leistung Wertersatz zahlen muss, kann das Unternehmen nichts von ihm fordern.

oder

Ein Verbraucher wird von seinem Telefonanbieter angerufen und überredet, einen vermeintlich günstigeren Tarif mit einer Laufzeit von einem Jahr zu vereinbaren. Weder während des Telefonats noch später belehrt der Telefonanbieter den Verbraucher über sein Widerrufsrecht und über die Verpflichtung, im Falle des Widerrufs für bis dahin erbrachte Leistungen Wertersatz zahlen zu müssen. Der Verbraucher nutzt sein Telefon wie gewohnt weiter, stellt aber erst anhand der nächsten drei Monatsrechnungen fest, dass der vermeintlich günstigere Tarif tatsächlich teurer ist. Nach der Neuregelung kann der Verbraucher dann seine Vertragserklärung noch widerrufen.

  • Außerdem bedarf die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses oder die Vollmacht dazu im Fall des Anbieterwechsels zukünftig der Textform, wenn der neue Anbieter gegenüber dem bisherigen Vertragspartner des Verbrauchers auftritt. Hierdurch wird verhindert, dass ein neuer Anbieter den Vertrag des Verbrauchers mit seinem bisherigen Anbieter ohne entsprechenden Auftrag des Verbrauchers kündigt. Hierzu ist es durch unseriöse Anbieter von Telefondienstleistungen häufiger gekommen.

    Beispiel: Ein Telefonanbieter überredet einen Verbraucher am Telefon zu einem Anbieterwechsel ("Sie sparen viel Geld und müssen sich um nichts kümmern"). Bisher konnte das anrufende Unternehmen gegenüber dem bisherigen Anbieter ohne weiteres die Abwicklung übernehmen. Künftig bedarf die Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Verbraucher und seinem bisherigen Telefonanbieter der Textform (etwa E-Mail, Telefax). Der neue Anbieter kann also nur dann auf das bestehende Vertragsverhältnis Einfluss nehmen, wenn er ein solches "Schriftstück" des Verbrauchers vorlegen kann. Den neuen Vertrag kann der nicht über sein Widerrufsrecht belehrte Verbraucher zukünftig auch dann noch widerrufen, wenn er bereits über den neuen Anbieter telefoniert hat (s. o.).

Nähere Informationen zum Thema sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.bund.de/cold-calling erhältlich.

Presse-Information herausgegeben vom:

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9030
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de

 
Verbraucherschutz Internet Verein - Verleumdungen im Internet unzulässig.

Polizei verhaftet J. R. aus Kassel. Ein fleißiger Schreiber diffamierender Berichte im Internet.

Presse-Info 006

Verbraucherschutz Internet Verein - Rat und Hilfe bei Abzocke - auf höchstem Niveau

Verbraucherschutz Europa

Augsburg. Seit Februar 2009 klärt Verbraucherschutz Internet Verein die Verbraucher intensiv über die Machenschaften des Herrn "Anonym" im Internet auf - Seite: http://internet.fallen.tv. Bereits im März 2008 warnte in einer Pressemitteilung die Verbraucherzentrale Berlin davor, dass mitteilungsbedürftige Internetnutzer nicht alles ungestraft im Internet / Verbraucherforen kommentieren dürfen. Das "SPIEGEL TV MAGAZIN" auf RTL berichtete am 03.05.2009 über "Das Netz als Tatort: Internetstalking" über solche kriminellen Machenschaften. Verbraucher können sich diese Sendung als Video unter der Adresse: http://www.youtube.com/watch?v=xGT_LwoosQE ansehen. J. R. aus Kassel war und ist nur einer von ihnen der unter anderem auch den Idealverein Verbraucherschutz Internet Verein und deren Mitglieder zu höchst über das Internet diffamiert. Das Landgericht Krefeld verurteile diesen Herrn am 09.04.2009 im Eilverfahren einer einstweiligen Verfügung die durch Verbraucherschutz Internet Verein bzw. dessen Vorstand beantragt worden war.
...(weiterer Text dieser Pressemitteilung unterliegt aufgrund aktuell weiterer Verfahren gleicher Fälle noch der Informations-Sperre.)...gewarnt wurde genug.

 

Verbraucherschutz Internet Verein – Erfolg im Kampf gegen Diffamierungen im Internet

Amtsgericht Krefeld erlässt weitere einstweilige Verfügung gegen einen Schreiber diffamierender Beiträge.

Presse-Info 005

Verbraucherschutz Internet Verein - Rat und Hilfe bei Abzocke - auf höchstem Niveau

Verbraucherschutz Europa

Augsburg. Erneut verzeichnet Verbraucherschutz Internet Verein einen Erfolg im Kampf gegen Diffamierungen im Internet. Das Amtsgericht in Krefeld hat heute eine weitere einstweilige Verfügung gegen einen Schreiber diffamierender Beiträge im Internet erlassen. Trotz massiver Warnungen die der Idealverein auf seiner Sonderseite http://internet.fallen.tv veröffentlicht scheint es einige unbelehrbare Personen nicht zu interessieren, sondern solche möchten ganz offensichtlich die ganze Härte der Gesetze kennenlernen. Erst vor einigen Tagen berichtete ein in Hessen ansässiger Verein selbsternannter Verbraucherschützer, dass die Domains vorsicht-falle.info und vorsicht-falle.tv auf betreiben des ZDF vom Netz genommen wurden, da angeblich Markenschutzrechte durch den Vorstand Marco Born missbraucht worden sind. Alles von oben bis unten gelogen, so der Vorstand des Verbraucherschutz Vereins. Wie in fast allen diffamierenden Berichten und Kommentaren im Internet entspricht nichts davon der Wahrheit. Zwischen Verbraucherschutz Internet Verein und dem ZDF bestand bzw. besteht in Bezug auf die beiden Domains weder ein direkter noch indirekter Kontakt noch hat das ZDF irgendetwas betrieben oder gar abgemahnt. Die Freigabe der beiden Domains hatte ganz andere Gründe, die im internen Bereich von Verbraucherschutz Internet Verein lagen. Die Inhalte wurden 1:1 auf eine andere Domain gelegt. So wird auch der gute Name der bekannten Medienanstalt für Diffamierungen von unbelehrbaren Personen missbraucht. Verbraucherschutz Internet Verein kündigt für die nächsten Tage weitere Schritte an um das Treiben fragwürdiger Vereine selbsternannter Verbraucherschützer und weiteren Schreibern von diffamierenden Berichten das Handwerk zu legen. Wir geben jedem ausreichend Zeit diffamierende Berichte oder Kommentare im Internet nach erfolgter Abmahnung zu löschen, so der Vorstand Marco Born. Kommt der Schreiber jedoch den erstzunehmenden Warnung und Aufforderungen von Verbraucherschutz Internet Verein nicht nach, so muss das Gericht darüber entscheiden. Die Strafen bei Nichtbeachtung gerichtlicher Verfügungen betragen bis zu 250.000 Euro ersatzweise Ordnungshaft. Erschienen am 29.04.2009: http://amtsgericht-krefeld-erlaesst-weitere.verbraucherschutz-internet-verein.eu
Presse-Information:
Verbraucherschutz Internet Verein

 

Verbraucherschutz Internet Verein gegen Diffamierungen im Internet

Verbraucherschutz Internet Verein mahnt den finnischen Softwareentwickler Against Intuition Inc. (WOT) ab

Presse-Info 004 

Verbraucherschutz Internet Verein - Rat und Hilfe bei Abzocke - auf höchstem Niveau

Verbraucherschutz Europa

Augsburg. Wie bereits mehrfach berichtet wurde, hat Verbraucherschutz Internet Verein den täglich zunehmenden Diffamierungen (Verleumdungen) im Internet den Kampf angesagt. Der in Finnland ansässige Softwareentwickler Against Intuition Inc. aus Helsinki vermarktet seit einigen Wochen ein Programm mit dem Namen WOT „Web of Trust“.  Weltweit können sich Internetnutzer bei diesem kleinen Programm anonym als Mitglied anmelden und dieses Programm als sog. Add-On (Hinzufügen) herunterladen. Bei den gängigen Internetbrowsern wie Firefox oder Internet Explorer läuft dann dieses Programm nebenher und prüft alle aufgerufenen Seiten, ob Negativmerkmale anderer Internetnutzer vorliegen. Wenn dies der Fall ist, warnt dieses Programm den Internetnutzer und zeigt ihm die aufgerufene Seite erst einmal nicht an. Stattdessen öffnet sich eine Seite mit der Aufschrift: „Vor dieser Webseite wird gewarnt“ oder ähnliche Aufschriften“. Die Gründer des Unternehmens Timo Ala-Kleemola und Sami Tolvanen haben es von der Grundidee nur gut gemeint, denn WOT (Web of Trust) soll den Internetnutzer vor Webseiten mit schlechtem Ruf warnen. Auf diese Weise soll dem Internetnutzer eine Menge Ärger erspart werden. Die Softwareentwickler haben wahrscheinlich noch nicht darüber nachgedacht, dass ein solches Programm auch ein „Willkommens-Geschenk“ der Abzocker, Betrüger und sonstigen kriminellen Banden und Vereinigungen ist, die aktiv speziell seriöse Verbraucherschutzseiten diffamieren. So war es sehr leicht heraus zu finden, dass kriminelle Subjekte wiederum viele weitere Personen verführten, die dann das Internet als rechtsfreien Raum betrachteten. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch auf den Internetseiten: http://gemeinnuetziger.verbraucherschutz-internet-verein.de/ . So wurden zahlreiche Aufrufe gestartet, sich bei dem Programm WOT anzumelden um seriöse Verbraucherschutzseiten negativ zu bewerten und so stark zu diffamieren, dass alle Verbraucherschutzseiten von Verbraucherschutz Internet Verein nicht mehr aufgerufen werden können, stattdessen öffnet sich eine Warnseite von WOT. Christian Jürgen Saffer, stellvertretender Vorstand von Verbraucherschutz Internet Verein ist empört darüber, dass unbekannte kriminelle Subjekte und deren Anhänger (Mitglieder) die Möglichkeit haben durch das Programm WOT seriöse Seiten und ganze Verbraucherschutz-Portale, die dem Schutz und der Sicherheit der Verbraucher dienen, förmlich sperren zu lassen. Somit wird den Abzockern wieder Tür und Tor geöffnet. Es kann nicht angehen, dass z.B. eine Internetseite einer Verbraucherzentrale oder eines europäischen Verbrauchschutzvereins oder sonstigen seriösen Einrichtungen, die vor Abzockern, Internet-Betrüger und kriminellen Vereinigungen den Verbraucher täglich warnen, ein leicht zu bedienendes Werkzeug in die Hand gegen wird, und das solche „Warnungen“ von Verbraucherschützern nicht mehr angezeigt werden oder für den Verbraucher nur noch sehr schwer zugänglich sind. Der Aufforderung alle Verbraucherschutzseiten des Idealvereins von allen Einträgen zu befreien und die User zu löschen und zu sperren, kam der Softwareentwickler Against Intuition Inc. bislang noch nicht nach. Die für Verbraucherschutz Internet Verein tätigen Rechtsanwälte in Finnland haben daraufhin das Unternehmen abgemahnt. Im weiteren Vorgehen wird derzeit u.a. geprüft, ob Against Intuition Inc. für die Ermittlung der Anschriften, die sich auf den Sperrseiten befindlichen anonymen „Nicks“, die IP Anmeldeadressen an die Staatsanwaltschaft übergeben muss um heraus zu finden, welche Gauner und kriminelle Subjekte sich hinter den zahlreichen Negativbewertungen verstecken und damit gezielt seriöse Verbraucherschutzseiten diffamieren. Verbraucherschutz Internet Verein kann aus vorgenannten Gründen das Programm WOT dem Internetnutzer noch nicht empfehlen. Erschienen am 09.04.2009: http://wot-against-intuition-inc-abgemahnt.verbraucherschutz-internet-verein.eu

Ergänzend: Spiegel Online und COMPUTERWOCHE

Presse-Information:
Verbraucherschutz Internet Verein


Verbraucherschutz Internet Verein im Kampf gegen Diffamierungen

Landgericht Krefeld erlaesst einstweilige Verfügung wegen diffamierender Beiträge im Internet.

Presse-Info 003

Verbraucherschutz Internet Verein - Rat und Hilfe bei Abzocke - auf höchstem Niveau

Verbraucherschutz Europa

Augsburg. Auf Antrag von Verbraucherschutz Internet Verein hat das Landgericht Krefeld in einem Eilverfahren eine weitere einstweilige Verfügung erlassen, gegen einen Verfasser der sich für zahlreiche diffamierende Beiträge im Internet und Internet-Foren zu verantworten hat. Der Richter am Landgericht Krefeld hat sich davon überzeugt, das niemand das Recht hat, verbrauchernützlich tätige Idealvereine wie Verbraucherschutz Internet Verein, deren Vorstände und Mitarbeiter öffentlich zu diffamieren. Das Landgericht Krefeld erkannte mit dieser Entscheidung an, dass es rechtswidrig sei, einen Verbraucherschutzverein, der sich berechtigt als verbrauchernützlich bezeichnet zu diffamieren. Marco Born, Vorstand von Verbraucherschutz Internet Verein sieht in solchen Verleumdungen einen „verbrecherischen Akt“. Verbraucherschutz Internet Verein warnt die Verbraucher auf der Seite: http://internet.fallen.tv vor solchen dubiosen Machenschaften eines Herrn „Anonym“ oder einer Frau „Unbekannt“. Oft täuscht man sich, wenn Internetnutzer glauben, dass sie wirklich „anonym“ bleiben. Dem Verfasser solcher diffamierenden Beiträge gegen den Idealverein Verbraucherschutz Internet Verein drohen empfindliche Strafen. Sollten die Diffamierungen öffentlich aufrecht erhalten werden, so droht dem Verfasser eine Ordnungsstrafe in Höhe von 250.000 Euro ersatzweise Ordnungshaft. Es ist davon auszugehen, dass auch weitere Verfasser, die einen Idealverein wie Verbraucherschutz Internet Verein fälschlicherweise derart bezichtigen, die ganze Härte der Gesetze kennenlernen werden. Erschienen am 09.04.2009: http://landgericht-krefeld-erlaesst-einstweilige.verbraucherschutz-internet-verein.eu

Ergänzend: COMPUTERWOCHE

Presse-Information:
Verbraucherschutz Internet Verein

 
Verbraucherschutz Internet Verein ist stolz auf 1 Jahr harter ehrenamtlicher Arbeit

Verbraucherschutz Internet Verein - Rat und Hilfe bei Abzocke - auf höchstem Niveau

Presse-Info 002 

Verbraucherschutz Internet Verein - Rat und Hilfe bei Abzocke - auf höchstem Niveau

Verbraucherschutz Europa

Augsburg. Verbraucherschutz im Internet heißt, dem Verbraucher mit Informationen, Rat und Hilfe aktiv zur Seite zu stehen. Neben den Verbraucherzentralen in Deutschland, den Konsumentenschutzeinrichtungen in Österreich und in der Schweiz gehört Verbraucherschutz Internet Verein mit bis zu 10.000 Seitenaufrufen pro Tag zu den führenden Verbraucherschutz Portalen im Internet und in Europa. Als gemeinnütziger Verbraucherschutz Verein nahm der Idealverein am 31.03.2008 seine Arbeit auf und zeigte den Internetabzockern zunächst im Bereich Heimarbeit, Nebenjob, Geld verdienen und Minijob die rote Karte. Hunderte von Domains deren Internetseiten mit bombastischen „Worthülsen“ und traumhaften Verdienstversprechen gefüllt waren, wurden unter die Lupe genommen. Auf den Hauptseiten und Unterseiten des Vereins unter der Adresse: www.verbraucherschutz-europa.eu finden Sie heute hunderte von Domains und Firmen aufgelistet die dem Verbraucher kostenlos Auskunft darüber erteilen was auf den Internetseiten meist verschweigen wird. Eine spezielle Auflistung von Domains gibt nicht nur Aufklärung und Information, sondern auch den dazu gehörigen Rat. Allgemeine Informationen über unseriöse Jobangebote, allgemeine Aufklärung über unlautere Geschäftspraktiken, Schneeballsystemen, Kettenbriefen und Pyramidensysteme sollen den Verbraucher im Vorfeld vor Abzocke schützen. Im Februar/März 2009 wurde das kostenlose Informations- und Hilfeangebot von Verbraucherschutz Internet Verein noch erweitert. Auf den Internetseiten www.akte-abzocker.tv erhält der Verbraucher alle nötigen aktuelle Informationen über Abo-Fallen im Internet. Auf der Sonderseite: www.verbraucherschutz-im-internet.eu präsentiert sich eine Auswahl von Videos die dem Verbraucher kostenlosen Rat nach einer Abzocke und eine erste Hilfe bieten soll. Ein Clip der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und weitere Videos, die auf dem Portal You Tube veröffentlicht wurden, zeigen sowohl eine Schnellinfo bis hin zum Beruhigungsvideo. Marco Born, Vorstand des Vereins ist stolz auf das Ergebnis ehrenamtlicher harter Arbeit, die in einem Jahr geleistet wurde, denn heute ist Verbraucherschutz Internet Verein soweit, dass der größte Teil aller fragwürdigen und unseriösen Internetangebote auf dem deutschsprachigen europäischen Gebiet durch Informationen, Aufklärungen und Ratschläge abgedeckt werden. Zum Schutz und zur Sicherheit der Verbraucher / Konsumenten in Europa. Erschienen am 09.04.2009: http://rat-und-hilfe-bei-abzocke.verbraucherschutz-internet-verein.eu

Presse-Information:
Verbraucherschutz Internet Verein

 
Verbraucherschützer im Kampf gegen Diffamierungen

Der Idealverein Verbraucherschutz Internet Verein wehrt sich erfolgreich gegen Diffamierungen

Presse-Info 001

Der Idealverein Verbraucherschutz Internet Verein wehrt sich erfolgreich gegen Diffamierungen

Verbraucherschutz Europa

Augsburg. Über das Bewertungsprogramm WOT (Web of Trust), das einige Internetnutzer zur Diffamierung seriöser Seiten benutzen, hatte ein Minderjähriger über den Idealverein Verbraucherschutz Internet Verein diffamierende Äußerungen verbreitet. Dies hat der Idealverein zum Anlass genommen, auch Minderjährige durch einen Rechtsanwalt abmahnen zu lassen. Die Eltern des Minderjährigen waren jedoch kooperativ und haben den Beitrag löschen lassen und eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. Mit den Eltern ist der Idealverein der Ansicht, dass auch Minderjährige die Einsicht haben müssen, dass man niemanden im Internet beleidigen und diffamieren darf. Eltern sollen und müssen mehr darauf achten, was ihre Kinder im Internet so veranstalten und durch wen sie sich "verführen" lassen, das Internet als rechtsfreien Raum zu betrachten. Verbraucherschutz Internet Verein wird  zusammen mit ihren Rechtsanwälten beraten, ob sie die Sache auf sich beruhen lassen oder ob die Gerichte entscheiden sollen, ob Jugendliche die Einsicht haben müssen, was im Internet rechtswidrig ist oder nicht. Schließlich hat Verbraucherschutz Internet Verein erhebliche Beträge für die notwendige Abmahnung des Jugendlichen aufgewandt. Erschienen am 08.04.2009: http://erfolgreich-gegen-diffamierungen.verbraucherschutz-internet-verein.eu

Ergänzend: Verbraucherzentrale Berlin

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